ZVI 2008, 360

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungKosten und VergütungZPO §§ 114, 116 Satz 1 Nr. 1; InsO § 80PKH auch für eine Teilklage des InsolvenzverwaltersZPO§ 114ZPO§ 116InsO§ 80OLG Celle, Beschl. v. 21.01.2008 – 4 W 226/07 (rechtskräftig; LG Stade)OLG CelleBeschl.21.1.20084 W 226/07rechtskräftigLG Stade

Leitsatz des Gerichts:

Die Auffassung, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters sei regelmäßig wegen Mutwilligkeit abzulehnen, weil sie zur Umgehung der Anforderungen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO diene, es sei denn, der Verwalter habe triftige Gründe für die Erhebung einer Teilklage, die er dem Gericht im Einzelnen darlegen müsse, ist abzulehnen; sie findet im Gesetz keine Stütze und nimmt dem Verwalter in nicht vertretbarer Art und Weise die Möglichkeit, das Kosten- und Vollstreckungsrisiko der Insolvenzmasse angemessen zu reduzieren (entgegen OLG Celle OLGR Celle 2007, 202).

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