ZVI 2008, 353

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenBGB § 230 Abs. 1, § 662; InsO § 60Kein Handeln für die Masse, wenn der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt aus Gefälligkeit die Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners übernimmtBGB§ 230BGB§ 662InsO§ 60OLG Hamm, Urt. v. 12.02.2008 – I-27 U 122/07 (rechtskräftig; LG Hagen)OLG HammUrt.12.2.2008I-27 U 122/07rechtskräftigLG Hagen

Leitsatz des Gerichts:

Die Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners gehört nicht zum Pflichtenkreis eines Insolvenzverwalters. Übernimmt der in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt angeschriebene Verwalter diese Aufgabe unentgeltlich und aus Gefälligkeit, so handelt er nicht für die Masse.

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