ZVI 2008, 346

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 35, 133, 142Keine Insolvenzanfechtung einer Zahlung des Schuldners nach Freigabe der zu Gunsten des Empfängers an dem Bankguthaben bestellten SicherheitInsO§ 35InsO§ 133InsO§ 142BAG, Urt. v. 21.02.2008 – 6 AZR 273/07 (LAG Düsseldorf) +BAGUrt.21.2.20086 AZR 273/07LAG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Ermöglicht erst die Freigabe der zu Gunsten des Zahlungsempfängers an einem Bankguthaben des Schuldners bestellten Sicherheit dessen Verfügung über das Guthaben, so stellt die alsbaldige Zahlung des Schuldners nach der Freigabe ein Bargeschäft i.S.v. § 142 InsO dar. Die Zahlung unterliegt dann in der nachfolgenden Insolvenz des Schuldners in der Regel nicht der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter.

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