ZVI 2007, 424

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 174 Abs. 2, § 184 Satz 1, § 302 Nr. 1; BGB§ 823Abs. 2; StGB § 266aKeine Strafbarkeit des (insolventen) Arbeitgebers wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei ZahlungsunfähigkeitInsO§ 174InsO§ 184InsO§ 302BGB§ 823StGB§ 266aBGH, Urt. v. 18.01.2007 – IX ZR 176/05 (LG Görlitz)BGHUrt.18.1.2007IX ZR 176/05LG Görlitz

Leitsätze des Gerichts:

1. Legt der Schuldner Widerspruch gegen die Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ein, kann der Insolvenzgläubiger Klage auf Feststellung dieses Rechtsgrundes erheben.
2. Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor.

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