ZVI 2007, 423

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 129Schlüssigkeit einer Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters nach Zahlung über ein Bankkonto nur bei Darlegung der Leistung aus Guthaben oder KreditInsO§ 129BGH, Beschl. v. 01.02.2007 – IX ZB 248/05 (LG Hamburg)BGHBeschl.1.2.2007IX ZB 248/05LG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Hat der Anfechtungsgegner in Fällen der Insolvenzanfechtung, in denen die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist, die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, gehört zur Schlüssigkeit des Klagevortrags die Darlegung, dass die Zahlung aus einem Guthaben oder im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie erbracht wurde.

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