ZVI 2007, 416

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenZPO §§ 915, 915d, 915e; SchuVVO § 2Kein Anspruch eines Kreditinstituts auf Abdrucke aus dem gerichtlichen Schuldnerverzeichnis bei Möglichkeit der Einzelauskunft im automatisierten VerfahrenZPO§ 915ZPO§ 915dZPO§ 915eSchuVVO§ 2OLG Hamm, Beschl. v. 16.02.2006 – 15 VA 16/04 (rechtskräftig)OLG HammBeschl.16.2.200615 VA 16/04rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Der Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis kann einem Kreditinstitut regelmäßig nicht bewilligt werden, wenn dieses über die Möglichkeit verfügt, im automatisierten Abrufverfahren Einzelauskünfte bei einem gewerblichen Schuldnerverzeichnis i.S.d. § 915e Abs. 1 Buchst. b ZPO zu erhalten, die sämtliche im gerichtlichen Schuldnerverzeichnis enthaltenen Daten umfassen.

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