ZVI 2007, 413

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenSGB I §§ 54, 55; BGB § 395Kein Pfändungsschutz aus §§ 54, 55 SGB I bei bestimmungsgemäßer Gutschrift der Sozialleistungen auf Konto eines DrittenSGB I§ 54SGB I§ 55BGB§ 395OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.10.2006 – 4 UH 540/05 – 212 (rechtskräftig; AG Saaarbrücken)OLG SaarbrückenUrt.10.10.20064 UH 540/05 – 212rechtskräftigAG Saaarbrücken

Leitsätze der Redaktion:

1. Der sozialrechtliche Pfändungsschutz nach § 55 SGB I bei Zahlungen von Sozialleistungen auf ein Konto setzt voraus, dass der Sozialleistungsgläubiger selbst Inhaber des Kontos ist. Benennt er einen Dritten als Zahlstelle, dann hat er das Risiko, den Pfändungsschutz zu verlieren, selbst geschaffen und kann sich auf den sozialrechtlichen Pfändungsschutz nicht mehr berufen.
2. Die Schutzfrist von sieben Tagen nach Überweisung von Sozialleistungen auf ein Konto gem. § 55 SGB I beginnt mit der Gutschrift – unabhängig davon, wann der Begünstigte davon Kenntnis erlangt oder die tatsächliche Möglichkeit zur Verfügung über das Guthaben hat.

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