ZVI 2006, 354

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Kosten und Vergütung ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2Kein Kostenerstattungsanspruch des Insolvenzverwalters bei Beauftragung eines am selben Ort ansässigen Rechtsanwalts mit der Prozessführung vor einem auswärtigen Gericht ZPO§ 91 BGH, Beschl. v. 13.06.2006 – IX ZB 44/04 (OLG München ZIP 2004, 1287)BGHBeschl.13.6.2006IX ZB 44/04OLG MünchenZIP 2004, 1287

Leitsatz des Gerichts:

Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht stellt in der Regel keine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO dar. Weder die Kosten eines Unterbevollmächtigten noch fiktive Reisekosten des Insolvenzverwalters sind unter diesen Umständen zu erstatten.

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