ZVI 2006, 351

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 289; ZPO §§ 139, 574Unzulässigkeit einer auf eine Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts gestützte Rechtsbeschwerde nach Versagungsantrag InsO§ 289 ZPO§ 139 ZPO§ 574 BGH, Beschl. v. 09.03.2006 – IX ZB 209/04BGHBeschl.9.3.2006IX ZB 209/04LG Stade ZVI 2006, 352 in diesem Heft nachstehend

Leitsatz der Redaktion:

Die konkrete Anwendung des § 139 ZPO durch Ausübung des gerichtlichen Hinweis- und Fragerechts im Schlusstermin nach Stellung eines Versagungsantrags hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich rechtsgrundsätzlicher Beurteilung. Einer auf die allgemeine Rüge der Verletzung des § 139 ZPO gestützten Rechtsbeschwerde fehlt deshalb die erforderliche grundsätzliche Bedeutung.

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