ZVI 2006, 338

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren BGB § 1629 Abs. 3; ZPO §§ 850k, 851Keine Wirksamkeit einer Kontopfändung gegen früheren Ehepartner zur „Rückholung“ von Kindesunterhalt BGB§ 1629 ZPO§ 850k ZPO§ 851 BGH, Beschl. v. 29.03.2006 – VII ZB 31/05 (LG Gießen)BGHBeschl.29.3.2006VII ZB 31/05LG Gießen

Leitsatz des Gerichts

Macht ein Elternteil gem. § 1629 Abs. 3 BGB Unterhaltsansprüche des Kindes geltend und zahlt der Unterhaltsschuldner auf ein Konto dieses Elternteils, so kann der Unterhaltsschuldner nicht als Vollstreckungsgläubiger wegen anderer Forderungen gegen den Kontoinhaber auf diesen Zahlungsbetrag vollstreckungsrechtlich Zugriff nehmen.

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