ZVI 2005, 435

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 14, 26, 304Kein Rechtsschutzinteresse des Gläubigers für (Verbraucher-)Insolvenzantrag nach Abweisung eines (Regel-)Insolvenzantrags mangels Masse ohne besondere Begründung InsO§ 14 InsO§ 26 InsO§ 304 LG Kassel, Beschl. v. 21.11.2004 – 3 T 537/04 (rechtskräftig; AG Kassel)LG KasselBeschl.21.11.20043 T 537/04rechtskräftigAG Kassel

Leitsatz des Gerichts:

Das nach § 14 InsO erforderliche Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröffnung des (Verbraucher-)Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kann fehlen, wenn ein solcher Antrag bereits im Regelverfahren mangels Masse abgewiesen worden ist, der Antragsteller keine Anhaltspunkte für einen zwischenzeitlichen Vermögenserwerb aufzeigt und auch sonst nicht darlegt, aus welchem besonderen Grunde ein neuerlicher Antrag geboten erscheint.

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