ZVI 2004, 496
Leitsäze der Redaktion:
- der Schuldner beim Insolvenzgericht einen besonderen schriftlichen Antrag zu stellen hat,
- der Antrag mit einer Abtretungserklärung versehen sein muss, die einen bestimmten vorgegebenen Mindestinhalt hat, der näher darzustellen ist,
- der Antrag und die Abtretungserklärung an bestimmte Fristen, deren Beginn und Dauer darzustellen sind, gebunden sind und
- welche Folgen die Fristversäumung für den Schuldner hat.
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