ZVI 2004, 492

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 287 Abs. 1, § 20 Abs. 2Erforderlichkeit des Eigenantrags eines Schuldners für wirksamen Restschuldbefreiungsantrag auch im schon auf Gläubigerantrag eröffneten Verfahren InsO§ 287 InsO§ 20 BGH, Beschl. v. 08.07.2004 – IX ZB 209/03 (LG Tübingen)BGHBeschl.8.7.2004IX ZB 209/03LG Tübingen

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung setzt im Verbraucherinsolvenzverfahren und im Regelinsolvenzverfahren einen Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus.
2. Der Lauf der Frist nach § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO beginnt nicht, bevor der Schuldner einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.
3. Der Hinweis nach § 20 Abs. 2 InsO löst die Rechtsfolgen des § 287 Abs. 1 Satz 2 InsO nur aus, wenn er dem Schuldner tatsächlich zugegangen ist; eine bestimmte Form ist hierfür nicht erforderlich.

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