ZVI 2004, 483

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren BGB §§ 1114, 1175; ZPO § 868; InsO § 88Umwandlung einer Zwangssicherungshypothek in Eigentümergrundschuld durch Insolvenzeröffnung BGB§ 1114 BGB§ 1175 ZPO§ 868 InsO§ 88 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2003 – I–3 Wx 167/03 (rechtskräftig; LG Wuppertal)OLG DüsseldorfBeschl.25.07.2003I–3 Wx 167/03rechtskräftigLG Wuppertal

Leitsätze des Gerichts:

1. Werden einzelne Bruchteile eines Grundstücks mit Zwangssicherungshypotheken belastet, so sind die eingetragenen Hypotheken Gesamthypotheken.
2. Eine für einen Insolvenzgläubiger nach Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragene Zwangshypothek wird mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam und zur Eigentümergrundschuld.
3. Liegen bei einer Gesamthypothek im Fall von Bruchteilseigentum (oben 1) die Voraussetzungen des § 88 InsO nur hinsichtlich eines Grundstückseigentümers vor, so tritt insoweit die Rechtsfolge des § 868 ZPO (Entstehen einer Eigentümergrundschuld) nicht ein.

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