ZVI 2004, 481

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 3; InsO § 80 Abs. 1Gerichtliche Klärung über Wirksamkeit der Freigabe einer Wohnung aus der Insolvenzmasse nur zwischen Gemeinschuldner und Insolvenzverwalter WEG§ 16 WEG§ 21 InsO§ 80 KG, Beschl. v. 20.08.2003 – 24 W 142/02 (rechtskräftig; LG Berlin)KGBeschl.20.8.200324 W 142/02rechtskräftigLG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Den Streit des Wohnungseigentümers mit dem Insolvenzverwalter (früher: Konkursverwalter) um die Wirksamkeit einer Freigabe seiner Wohnungen aus der Insolvenzmasse und die wirtschaftlichen Folgen je nach dem Zeitpunkt der wirksamen Freigabe hat der Wohnungseigentümer mit dem Insolvenzverwalter auszutragen, nicht aber mit der Eigentümergemeinschaft. Es widerspricht deshalb nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Eigentümermehrheit eine Weisung an den WEG-Verwalter ablehnt, ein gerichtliches Wohngeldverfahren nicht mehr gegen den Wohnungseigentümer, sondern wegen nichtiger Freigabe gegen den Insolvenzverwalter zu führen.

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