ZVI 2004, 477

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren BRAO § 55, InsO §§ 35, 55 Abs. 1, 324Vergütungsanspruch des Kanzleiabwicklers auch für Tätigkeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeit BRAO§ 55 InsO§ 35 InsO§ 55 InsO§ 324 OLG Rostock, Urt. v. 14.06.2004 – 3 U 37/03 (nicht rechtskräftig)OLG RostockUrt.14.6.20043 U 37/03nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines ehemaligen Rechtsanwalts, dessen Praxis abgewickelt wird, fällt das durch die Abwicklung Erlangte auch dann vollständig in die Insolvenzmasse, wenn der Abwickler seine Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortsetzt.
2. Der Vergütungsanspruch des Abwicklers ist als Masseverbindlichkeit zu berichtigen; dies gilt auch bezüglich des Entgelts für seine Tätigkeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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