ZVI 2003, 423

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 130Heranziehung von Informationen aus außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, um Kenntnis des Gläubigers von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu belegen InsO§ 130 OLG Rostock, Beschl. v. 06.06.2003 – 3 U 129/03 (rechtskräftig; LG Neubrandenburg)OLG RostockBeschl.6.6.20033 U 129/03rechtskräftigLG Neubrandenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Leistungen des Schuldners auf Grund eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs sind nicht von der insolvenzrechtlichen Anfechtung ausgenommen.
2. Informationen, die der Anfechtungsgegner im Rahmen der Sanierungsbemühungen erlangt, können den Schluss auf die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners rechtfertigen.

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