ZVI 2003, 404

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 765aKein wegen besonderer Härte erhöhter Vollstreckungsschutz zur Erfüllung von Unterhaltspflichten bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen schon vor Pfändung ZPO§ 765a AG Bad Oeynhausen, Beschl. v. 24.04.2003 – 14 AM 450/03 (rechtskräftig)AG Bad OeynhausenBeschl.24.4.200314 AM 450/03rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Bestreitet der Schuldner mit seinem pfändungsfreien Einkommen (hier: 360 €) seinen laufenden Lebensunterhalt (Miete u. a.), dann kann er nach einer Kontenpfändung einen erhöhten Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO nicht mit einer schon vorher zwar bestehenden, aber nicht erfüllten Unterhaltspflicht als besondere Härte glaubhaft machen.

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