ZVI 2003, 404

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 765a; SGB § 55Keine Einstellung der Kontenpfändung wegen des Bezuges von Sozialleistungen ZPO§ 765a SGB§ 55 AG Oranienburg, Beschl. v. 14.04.2003 – 9 M 5/03 (rechtskräftig)AG OranienburgBeschl.14.4.20039 M 5/03rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Überweisungen von Sozialleistungen auf ein gepfändetes Konto kann die Einstellung der Pfändung wegen einer Härte zu Lasten des Schuldners nach § 765a ZPO nicht begründen.
2. Dass der Schuldner zur Freigabe von Sozialleistungen, die für die Dauer von sieben Tagen nach § 55 SGB unpfändbar sind, selbst die Initiative ergreifen muss, stellt keine unzumutbare Härte nach § 765a ZPO dar.
3. Die Vorschrift des § 765a ZPO ist eng auszulegen und schützt nicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Selbst eine mögliche Kündigung des Giroverhältnisses kann daher die Gewährung des Vollstreckungsschutzes nach § 765a ZPO nicht begründen.

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