ZVI 2002, 276

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren BGB §§ 611, 667, 675; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1Kein Fehlverhalten bei nicht eintretendem Schaden bei abredewidriger oder unvollständiger Weiterleitung von Geldbeträgen des Entschuldungsvergleichs an Gläubiger, wenn vollständige Zahlung der Insolvenzanfechtung unterläge BGB§ 611 BGB§ 667 BGB§ 675 InsO§ 130 OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.04.2002 – 24 U 123/01 (nicht rechtskräftig; LG Wuppertal)OLG DüsseldorfUrt.16.4.200224 U 123/01nicht rechtskräftigLG Wuppertal

Leitsatz des Gerichts:

Leitet der Rechtsanwalt von seinem Mandanten zur Erfüllung eines Entschuldungsvergleichs überlassene Geldbeträge nach Entnahme seines Anwaltshonorars abredewidrig oder ohne ausreichende Beratung unvollständig an den Gläubiger weiter, so führt dieses Fehlverhalten nicht zu einem Schaden, wenn die vollständige Zahlung der Insolvenzanfechtung unterlegen wäre.

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