ZVI 2025, 251

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 AufsätzeMichael Kuleisa*

Zahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen den Verfahrensschuldner – geht das?

Zugleich Besprechung BGH v. 21. 10. 2021 – IX ZR 265/20, ZVI 2022, 193

Zahlungsklagen des Insolvenzverwalters gegen Gläubiger und Drittschuldner stellen den Regelfall dar. Rechtsstreite und erst recht Entscheidungen darüber, dass der Insolvenzverwalter einen Prozess gegen den Insolvenzschuldner führt, sind hingegen rar. Nach Ansicht des BGH fügt sich ein Zahlungsanspruch, den der Insolvenzverwalter gegen den Schuldner mit dem Ziel der Wiederherstellung der Insolvenzmasse durchsetzt, nicht in die von der InsO vorgegebene Struktur ein (ZVI 2022, 193, Rz. 12). Darüber hinaus führt der BGH aus, dass die InsO kein Verfahren für die Geltendmachung eines jedenfalls vor Verfahrenseröffnung entstandenen Zahlungsanspruchs gegen den Insolvenzschuldner durch den Insolvenzverwalter bereithält (ZVI 2022, 193, Rz. 18). Die vor Verfahrenseröffnung entstandenen Ansprüche sind zur Tabelle anzumelden (§§ 38, 87, 174 ff. InsO). Der Insolvenzverwalter selbst kann keine Forderung zur Tabelle anmelden (ZVI 2022, 193, Rz. 18). Hieraus nun zu schlussfolgern, Aktivprozesse des Insolvenzverwalters gegen den Verfahrensschuldner seien per se unzulässig, trifft indessen nicht zu, worauf der nachfolgende Beitrag eingeht.
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Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter, Schwemer Titz & Tötter, Hamburg

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