ZVI 2023, 296

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 15b Abs. 3, 8, § 21 Abs. 1, § 270c Abs. 3Zur Zulässigkeit von besonderen Verfügungsbeschränkungen im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nach neuer Rechtslage InsO§ 15b InsO§ 21 InsO§ 270c AG Ludwigshafen, Beschl. v. 12.12.2022 – 3a IN 389/22 Lu (rechtskräftig)AG LudwigshafenBeschl.12.12.20223a IN 389/22 Lurechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nach neuer Rechtslage (SanInsFoG vom 1. 1. 2021) kann das Gericht besondere Verfügungsbeschränkungen auf Grundlage von § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO erlassen. Nach dem klaren Wortlaut des § 270c Abs. 3 InsO sollen lediglich die allgemeinen Verfügungsbeschränkungen des § 21 Abs. 2 InsO nicht angeordnet werden.
2. Es fehlt auch nicht im Hinblick auf § 15b Abs. 8 InsO an einer Erforderlichkeit der Anordnung. Die Norm ist nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis anwendbar. Eine analoge Anwendung auf Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ist nicht möglich.

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