ZVI 2023, 295

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 97 Abs. 1, § 98 Abs. 2, § 20 Abs. 2Erlass eines Haftbefehls gegen den Schuldner bei aussichtsloser zwangsweiser Vorführung InsO§ 97 InsO§ 98 InsO§ 20 LG Hamburg, Beschl. v. 25.05.2023 – 326 T 16/23 (AG Hamburg)LG HamburgBeschl.25.5.2023326 T 16/23AG Hamburg

Leitsatz des Einsenders:

Der Erlass eines insolvenzrechtlichen Haftbefehls nach mehrfacher Mitwirkungsaufforderung ohne vorherigen Vorführbefehl zur Erzwingung von Mitwirkungs- und Auskunftspflichten des Schuldners im Gläubigerantragsverfahren ist verhältnismäßig, wenn die zwangsweise Vorführung voraussichtlich ungeeignet und nicht aussichtsreich zur Erlangung der Mitwirkungshandlungen des Schuldners an seinem Wohnsitz bei Vollzug durch den Gerichtsvollzieher ist, denn ein striktes Stufenverhältnis zwischen den Zwangsmitteln des § 98 InsO besteht nicht.

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