ZVI 2023, 285

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungSchuldnerberatung und Schuldenbereinigung InsO §§ 60, 300a Abs. 1, 2 a. F., § 300 Abs. 1, 4 a. F.Schadensersatzpflicht des Treuhänders im eröffneten Insolvenzverfahren (altes Recht) bei fehlerhafter Auskehr des nach Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Restschuldbefreiung eingezogenen Neuerwerbs an die Gläubiger InsO§ 60 InsO§ 300a InsO a.F.§ 300 BGH, Urt. v. 16.03.2023 – IX ZR 150/22 (LG Lübeck ZVI 2022, 420)BGHUrt.16.3.2023IX ZR 150/22LG LübeckZVI 2022, 420

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird dem Schuldner rechtskräftig vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt, steht das Vermögen, das der Schuldner nach Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung erwirbt, ihm auch dann zu, wenn das Insolvenzverfahren vor Erteilung der Restschuldbefreiung aufgehoben worden ist; diesen Neuerwerb hat der Treuhänder bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag des Schuldners weiter einzuziehen, für die Masse zu sichern und nach rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung an den Schuldner herauszugeben (Fortführung von BGH, Beschl. v. 3. 12. 2009 – IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 = ZVI 2010, 68).
2. Kehrt der Treuhänder den von ihm nach Eintritt der tatbestandlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung eingezogenen Neuerwerb an die Gläubiger aus statt ihn nach rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung an den Schuldner herauszugeben, so hat er insoweit persönlich dem Schuldner Schadensersatz zu leisten.

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