ZVI 2021, 260

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2021 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO § 305 Abs. 3 Satz 2, § 6Ausnahmsweise statthafte Beschwerde gegen Rücknahmefiktion bei anscheinend unvollständiger Gläubigerliste InsO§ 305 InsO§ 6 LG Gera, Beschl. v. 17.12.2019 – 5 T 497/19 (AG Gera)LG GeraBeschl.17.12.20195 T 497/19AG Gera

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Umfang der insolvenzgerichtlichen Prüfung liegt im Falle der sog. Rücknahmefiktion unterhalb dessen, was für die Zulässigkeit des Insolvenzantrags nach den §§ 13 ff. InsO zu prüfen ist. Andernfalls käme es zu einer Doppelprüfung.
2. Folglich kann die Rücknahmefiktion grundsätzlich nur greifen, wenn der Schuldner Teile der Formulare überhaupt nicht ausgefüllt hat, also z. B. keine Gläubiger benannt hat oder keinen Schuldenbereinigungsplan erstellt hat, nicht jedoch schon dann, wenn die Gläubigerliste oder der Schuldenbereinigungsplan unvollständig erscheinen oder eine Forderung möglicherweise falsch angegeben worden ist.

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