ZVI 2017, 270

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 309 Abs. 3Keine Ersetzungsfähigkeit eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans bei zwischenzeitlich nicht nur unbeträchtlich angewachsener Forderung InsO§ 309 AG Hamburg, Beschl. v. 02.03.2017 – 68g IK 471/16 (rechtskräftig)AG HamburgBeschl.2.3.201768g IK 471/16rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, dem einzelne Gläubiger mit der Begründung widersprechen, ihre Forderungen hätten sich wegen zwischenzeitlich entstandener Zinsansprüche erhöht, ist nicht ersetzungsfähig, weil andernfalls die neue Teilforderung gegen den Willen der Gläubiger kompensationslos entfallen würde.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die zwischenzeitlich entstandenen Zinsansprüche aufgrund des langen Zeitraums zwischen Mitteilung der Forderungshöhe und dem Ersetzungsantrag (hier: ca. 7 Monate) eine nicht unbeträchtliche Höhe erreichen (hier 568 € bzw. 691 €).

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