ZVI 2017, 268

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 305 Abs. 1 Nr. 1Nochmals: Überprüfung der Bescheinigung i. S. d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch das Insolvenzgericht? InsO§ 305 AG Oldenburg, Beschl. v. 12.04.2017 – 61 IK 13/17 (rechtskräftig)AG OldenburgBeschl.12.4.201761 IK 13/17rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Das Insolvenzgericht ist berechtigt und gehalten, die Bescheinigung i. S. d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu überprüfen, wenn es offenkundige Anhaltspunkte dafür sieht, an der Richtigkeit der Formularerklärung zu Ziff. 17 der Anlage 2 des amtlichen Verbraucherinsolvenzvordrucks zu zweifeln, dass der Anwalt angibt, „auf der Grundlage persönlicher Beratung“ durchgeführt zu haben. Solche Anhaltspunkte können sich aufgrund der großen Entfernung des Kanzleisitzes des beratenden Anwalts zum Wohnsitz des Antragstellers ergeben.

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