ZVI 2015, 276

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Literatur

Martin Ahrens, Das neue Privatinsolvenzrecht

Köln (RWS Verlag), 2015, 484 S., 48 €
Das neue Werk von Ahrens ist bislang nahezu begeistert aufgenommen worden. Ein erstes Einlesen macht diese positive Rezeption schnell nachvollziehbar. Ahrens bietet eine tiefe aber zugleich verständliche und damit praxistaugliche Darstellung der zum 1.7.2014 in Kraft getretenen InsO-Änderungen und ihren Auswirkungen. Sowohl der nicht juristisch ausgebildete Schuldnerberater als auch der spezialisierte Insolvenzrechtler finden Einführung, Orientierung und weiterführende Hinweise in den gut lesbaren Ausführungen.
Ein Praxistest anhand bislang ergangener Entscheidungen bestätigt den positiven Eindruck. AG Hamburg (ZVI 2015, 259 (in diesem Heft) = NZI 2015, 422) berücksichtigt mögliche Versagungsgründe bereits bei der Entscheidung nach § 287a Abs. 1 InsO. Entspricht das der Konzeption des Gesetzgebers? Ahrens gibt hierzu ab S. 224 nicht nur einen Hinweis auf die wortlautgleiche Vorgängervorschrift § 291 Abs. 1 InsO, sondern differenziert und lehnt die amtswegige Versagungsprüfung mit Hinweisen auf die Gesetzgebungsgeschichte ab. AG Göttingen (Beschl. v. 29.4.2015 – 71 IK 99/14) lässt eine Kostenberichtigung i.S.d. § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO auch durch die Stundung der Verfahrenskosten zu. Wird sich diese Ansicht durchsetzen? Ahrens behandelt ab S. 324 das Problem, vertritt aber die Gegenansicht und ermöglicht so eine realistische Einordnung der AG-Entscheidung. AG Potsdam (ZInsO 2015, 599) stellt hohe Anforderung an die „persönliche Beratung“ des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und lässt eine gerichtliche Überprüfung zu, die auch zu einer Unzulässigkeit des Insolvenzantrags führen kann. Muss Schuldnerberatung nun mit einer gerichtlichen Überprüfung der gesamten außergerichtlichen Verhandlungen rechnen? Ahrens beschäftigt sich mit der „persönlichen Beratung“ ab S. 48 besonders eingehend und engagiert. Er hebt die Bedeutung der persönlichen Beratung des Schuldners in einem direkten Gespräch hervor, lehnt aber eine gerichtliche Kontrolle fundiert ab. Gleichzeitig gibt er einen wertvollen Hinweis auf die Möglichkeit einer sekundären Rechtskontrolle gegenüber Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälten, die die Anforderungen an eine persönliche Beratung nicht erfüllen.
Des Weiteren sollen drei Kapitel besonders hervorgehoben werden. Das erste Kapitel „Reformdiskussion“ blickt nicht nur auf die aktuellen Änderungen, sondern bietet eine Darstellung der gesamten gesetzgeberischen Geschichte der Restschuldbefreiung in Deutschland. Zum Anfechtungsrecht, auf das mancher Schuldnerberater nach Streichung des § 313 InsO sorgenvoll schaut, bietet Ahrens eine 20-seitige Einführung, die Grundzüge und Spezifika zu den Verfahren der natürlichen Personen praxisnah und gut lesbar vermittelt. Schließlich gibt ein ausführliches Kapitel zum Insolvenzplan Einsteigern und Fortgeschrittenen praktische Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung des Planverfahrens einschließlich des konkreten Aufstellens eines Plans.
Ahrens legt daher ein Werk vor, das zur Zeit auf keinem Schreibtisch eines Beraters, Verwalters, Richters oder Rechtspflegers fehlen sollte. Das Buch wird sich zwangsläufig zum Standardwerk zur Privatinsolvenz entwickeln. Der faire und auch schuldnerberatungsgeeignete Preis von 48 € wird die Verbreitung weiter fördern. Der Autor wird schon heute gebeten, mit der 2. Auflage nicht zu lange zu warten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Kai Henning, Dortmund

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell