ZVI 2015, 253

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungBGB a. F. §§ 495, 355, 358Kein Widerrufsrecht des Darlehensnehmers nach vollständiger Ablösung des Darlehens im Wege der UmschuldungBGB a. F.§ 495BGB a. F.§ 355BGB a. F.§ 358OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2014 – I-6 U 135/14 (nicht rechtskräftig; LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfUrt.27.11.2014I-6 U 135/14nicht rechtskräftigLG Düsseldorf

Leitsatz der Redaktion:

Ein Darlehensvertrag, der vollständig durch einen nachfolgenden Vertrag ersetzt worden ist, kann nicht mehr wirksam widerrufen werden.

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