ZVI 2015, 246

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 35 Abs. 2Aufhebung der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners (hier: Zahnarzt) nur mit Wirkung ex nuncInsO§ 35BSG, Urt. v. 10.12.2014 – B 6 KA 45/13 R (LSG Mainz)BSGUrt.10.12.2014B 6 KA 45/13 RLSG Mainz

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Beschluss des Insolvenzgerichts, mit dem die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners für unwirksam erklärt wird, wirkt nur für die Zukunft.
2. Ein Beschluss der Gläubigerversammlung kann keine die Freigabeerklärung beseitigende Wirkung entfalten.
3. Maßgebend für die zeitliche Einordnung des Erwerbs aus der freigegebenen selbstständigen Tätigkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Erwerbsgrund bereits so weit verwirklicht ist, dass das betroffene Recht als Vermögensbestandteil dem Schuldner zugeordnet werden kann.

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