ZVI 2014, 268

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenInsO § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2Zur Abführungspflicht des Schuldners nach FreigabeInsO§ 35InsO§ 295BGH, Urt. v. 13.03.2014 – IX ZR 43/12 (OLG Koblenz)BGHUrt.13.3.2014IX ZR 43/12OLG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Schuldner ist nach Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren verpflichtet, aus einem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn dem Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag nach dem fiktiven Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO abzuführen (Fortführung von BGH, Beschl. v. 13.6.2013 – IX ZB 38/10, ZVI 2013, 346 = WM 2013, 1612).
2. Der wegen der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners von diesem an die Masse abzuführende Betrag ist vom Insolvenzverwalter auf dem Prozessweg geltend zu machen.
3. Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen für die Feststellung der Höhe des an die Masse abzuführenden Betrags.

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