ZVI 2014, 265

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenLugÜb Art. 22 Nr. 5; ZPO §§ 148, 767Zur internationalen Zuständigkeit für eine auf Aufrechnung gestützte VollstreckungsgegenklageLugÜbArt. 22ZPO§ 148ZPO§ 767BGH, Beschl. v. 03.04.2014 – IX ZB 88/12 (OLG Karlsruhe)BGHBeschl.3.4.2014IX ZB 88/12OLG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO fällt nicht unter die Zuständigkeitsregelung in Art. 22 Nr. 5 LugÜb (2007), wenn das Erlöschen der zu vollstreckenden Forderung durch Aufrechnung mit einer Forderung geltend gemacht wird, für deren selbstständige Geltendmachung das angerufene Gericht international unzuständig wäre.
2. Zur Aussetzung des Verfahrens über eine Vollstreckungsgegenklage, mit der das Erlöschen der zu vollstreckenden Forderung durch eine Aufrechnung geltend gemacht wird, im Hinblick auf ein Verfahren über die aufgerechnete Forderung bei dem international allein zuständigen ausländischen Gericht.

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