ZVI 2013, 288

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungRestschuldbefreiung und StundungInsO § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 1 Satz 1Darlegung und Glaubhaftmachung eines Obliegenheitsverstoßes im Rahmen eines Versagungsverfahrens durch Bezugnahme auf eine Gehaltstabelle („gehaltsvergleich.com“)InsO§ 295InsO§ 296AG Göttingen, Beschl. v. 25.01.2013 – 74 IN 148/09 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.25.1.201374 IN 148/09rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Für die Darlegung eines Obliegenheitsverstoßes gem. § 295 Abs. 2 InsO genügt die Bezugnahme auf eine die individuellen Verhältnisse des Schuldners berücksichtigende Gehaltstabelle.
2. Ein Verschulden gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO liegt jedenfalls dann vor, wenn ein selbstständig tätiger Schuldner auch nach Belehrung durch den Treuhänder über die jährliche Abführungspflicht keine Zahlungen leistet.

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