ZVI 2013, 284

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungRestschuldbefreiung und StundungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 1, § 297 Abs. 1, § 300 Abs. 1Versagung der Restschuldbefreiung bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners wegen einer InsolvenzstraftatInsO§ 290InsO§ 297InsO§ 300BGH, Beschl. v. 11.04.2013 – IX ZB 94/12 (LG Halle)BGHBeschl.11.4.2013IX ZB 94/12LG Halle

Leitsätze des Gerichts:

1. Dem Schuldner kann die Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensperiode nur dann versagt werden, wenn seine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat spätestens bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung in Rechtskraft erwachsen ist.
2. Ist über den Antrag eines Schuldners auf Restschuldbefreiung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens zu entscheiden, kann ihm diese wegen einer Insolvenzstraftat nur nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO versagt werden; dies setzt voraus, dass die strafrechtliche Verurteilung bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung in Rechtskraft erwachsen ist.

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