ZVI 2013, 282

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungRestschuldbefreiung und StundungInsO § 5 Abs. 1, §§ 97, 290 Abs. 1 Nr. 5Zur Amtsermittlung und zur Beweiserhebung im VersagungsverfahrenInsO§ 5InsO§ 97InsO§ 290BGH, Beschl. v. 11.04.2013 – IX ZB 170/11 (LG Lübeck)BGHBeschl.11.4.2013IX ZB 170/11LG Lübeck

Leitsatz des Gerichts:

Hat der Gläubiger einen Versagungsgrund glaubhaft gemacht, gilt für das weitere Verfahren die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts. Es darf von der Erhebung von angebotenem Zeugenbeweis zu dem Vortrag des Schuldners zum Versagungsgrund nicht deshalb absehen, weil das Vorbringen zu seinen Ausführungen in zu den Insolvenzakten gelangten Schreiben in Widerspruch steht.

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