ZVI 2013, 278

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungRestschuldbefreiung und StundungInsO §§ 290, 296, 302 Nr. 1, § 184 Abs. 1Zur Zulässigkeit eines Versagungsantrages bei deliktisch angemeldeter ForderungInsO§ 290InsO§ 296InsO§ 302InsO§ 184BGH, Beschl. v. 20.06.2013 – IX ZB 208/11 (LG Hechingen)BGHBeschl.20.6.2013IX ZB 208/11LG Hechingen

Leitsatz des Gerichts:

Ein Gläubiger hat jedenfalls dann ein rechtlich geschütztes Interesse daran, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn der Schuldner dem angemeldeten Grund der Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung widersprochen hat und der Widerspruch nicht beseitigt worden ist.

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