ZVI 2013, 275

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungWohlverhaltensperiodeInsO § 287 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 23Reichweite der Abtretungserklärung bei in der Wohlverhaltensphase abgeschlossener Aufhebungsvereinbarung zwischen Schuldner und ArbeitgeberInsO§ 287ZPO§ 23LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 12.03.2013 – 12 O 3998/12 (nicht rechtskräftig)LG Nürnberg-FürthUrt.12.3.201312 O 3998/12nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. § 23 ZPO gilt auch für eine Klage auf Freigabe eines im Inland hinterlegten Betrages.
2. Für die Frage, ob der Anspruch auf eine Abfindungszahlung nach Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses in den Sechs-Jahres-Zeitraum des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO fällt, ist auf den Abschluss des Aufhebungsvertrages abzustellen, nicht auf die von den Parteien des Arbeitsvertrages vereinbarte Fälligkeit.
3. Hinsichtlich der an ihn abgetretenen Bezügeforderungen verliert der Treuhänder seine Aktivlegitimation, wenn dem Schuldner im Laufe eines Rechtsstreits die Restschuldbefreiung rechtskräftig versagt wird. Hierdurch erledigt sich der Rechtsstreit in der Hauptsache.

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