ZVI 2013, 265

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 60, 61; BGB § 546aZur Haftung des Insolvenzverwalters wegen unterlassener Kündigung einer NutzungsvereinbarungInsO§ 60InsO§ 61BGB§ 546aOLG Celle, Urt. v. 28.02.2013 – 16 U 143/12 (rechtskräftig; LG Stade)OLG CelleUrt.28.2.201316 U 143/12rechtskräftigLG Stade

Leitsätze des Gerichts:

1. Die unterlassene Kündigung einer Nutzungsvereinbarung, die der Vermieter nach Erlangung eines rechtskräftigen Räumungstitels mit dem Insolvenzverwalter schließt und die für den Fall der Nichtzahlung der Nutzungsentschädigung die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung aus dem Titel vorsieht, steht der Begründung einer Verbindlichkeit i.S.d. § 61 InsO nicht gleich.
2. Für den Abschluss einer derartigen Nutzungsvereinbarung haftet der Insolvenzverwalter nicht aus § 61 InsO.

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