ZVI 2013, 263

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 89; ZPO a.F. § 900 Abs. 4 Satz 1Keine Zurückweisung eines vor Insolvenzeröffnung eingelegten Widerspruchs des Schuldners gegen Anordnung der eidesstattlichen VersicherungInsO§ 89ZPO§ 900BGH, Beschl. v. 17.04.2013 – IX ZB 300/11 (LG Frankfurt/M.)BGHBeschl.17.4.2013IX ZB 300/11LG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Der Widerspruch des Schuldners gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf nicht zurückgewiesen werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und noch andauert, selbst wenn die Eröffnung erst nach Erhebung des Widerspruchs erfolgt ist.

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