ZVI 2013, 261

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 34 Abs. 1, § 304 Abs. 1 Satz 1Sofortige Beschwerde des Schuldners gegen Überleitung des auf seinen Antrag eröffneten Verbraucher- in ein RegelinsolvenzverfahrenInsO§ 34InsO§ 304BGH, Beschl. v. 25.04.2013 – IX ZB 179/10 (LG Berlin)BGHBeschl.25.4.2013IX ZB 179/10LG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird das auf Antrag des Schuldners eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet, hat der Schuldner hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde.
2. Wird das Verfahren auf Eigenantrag des Schuldners als Verbraucherinsolvenz eröffnet, steht hiergegen einem Gläubiger ein Beschwerderecht auch nicht mit dem Ziel zu, das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren fortzuführen.

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