ZVI 2012, 276

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenAO § 218 Abs. 2; InsO § 35 Abs. 1, § 80 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 203 Abs. 1Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens keine Aufrechnung des Fiskus gegen während des Verfahrens begründete, der Nachtragsverteilung vorbehaltene SteuererstattungsansprücheAO§ 218InsO§ 35InsO§ 80InsO§ 96InsO§ 203BFH, Urt . v. 28.02.2012 – VII R 36/11 (FG Berlin-Brandenburg ZVI 2011, 427) +BFHUrt .28.2.2012VII R 36/11FG Berlin-BrandenburgZVI 2011, 427

Leitsätze des Gerichts:

1. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstandene, aber bereits während seiner Dauer begründete Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners unterliegen weiterhin dem Insolvenzbeschlag, falls mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre Nachtragsverteilung vorbehalten worden ist.
2. Für solche dem Insolvenzbeschlag weiterhin unterliegenden Ansprüche gelten die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote.

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