ZVI 2012, 261

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 35 Abs. 2 Satz 1, § 61 Abs. 1 Satz 1Erstreckung der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners auch auf DauerschuldverhältnisseInsO§ 35InsO§ 61BGH, Urt. v. 09.02.2012 – IX ZR 75/11 (OLG Dresden) +BGHUrt.9.2.2012IX ZR 75/11OLG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus einer selbstständigen Tätigkeit frei, können auf die selbstständige Tätigkeit bezogene vertragliche Ansprüche von Gläubigern, die nach dem Zugang der Erklärung beim Schuldner entstehen, nur gegen den Schuldner und nicht gegen die Masse verfolgt werden.
ZVI 2012, 262
2. Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte.

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