ZVI 2011, 262

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 836Zur Anordnung der Herausgabe von Kontoauszügen/der P-Konto-Bescheinigung im Rahmen einer KontopfändungZPO§ 836AG Singen, Beschl. v. 16.12.2010 – 1 M 2814/10 (nicht rechtskräftig)AG SingenBeschl.16.12.20101 M 2814/10nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Aus § 836 Abs. 3 ZPO lässt sich nicht ableiten, dass der Schuldner anlässlich einer Kontopfändung zugleich verpflichtet werden kann, laufende Kontoauszüge/die P-Konto-Bescheinigung an den Gläubiger herauszugeben. Für den Auszahlungsanspruch des Gläubigers ist es grundsätzlich nicht notwendig zu erfahren, welche Umsätze der Schuldner getätigt hat, woher Gutschriften kamen und ob Lastschriften zurückgegeben wurden.

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