ZVI 2011, 261

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 833a Abs. 2Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Antrags auf Aufhebung der Kontopfändung gem. § 833a Abs. 2 Nr. 1 ZPOZPO§ 833aAG Heidelberg, Beschl. v. 25.03.2011 – 61 M 20556/07 (rechtskräftig)AG HeidelbergBeschl.25.3.201161 M 20556/07rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Im Falle des § 833a Abs. 2 Nr. 1 ZPO muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, dass ein Pfändungsversuch ohne Erfolg bleiben wird. Kann eine solche Feststellung nicht getroffen werden, kann ein entsprechender Antrag des Schuldners jedoch ggf. als Antrag nach § 833a Abs. 2 Nr. 2 ZPO ausgelegt werden.

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