ZVI 2011, 260

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 833a Abs. 2Zur Anordnung der Unpfändbarkeit eines Kontoguthabens nach § 833a Abs. 2 ZPOZPO§ 833aAG Brackenheim, Beschl. v. 12.05.2011 – M 984/09 (rechtskräftig)AG BrackenheimBeschl.12.5.2011M 984/09rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Bei einer verheirateten Schuldnerin, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und auf deren Konto Kindergeldzahlungen eingehen, kann die befristete Unpfändbarkeit des Kontoguthabens gem. § 833a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO angeordnet werden.

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