ZVI 2011, 257

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO § 850k Abs. 4Zur Freigabe des gesamten monatlichen Gehalts gem. § 850k Abs. 4 ZPO im Falle einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und GehaltskontoZPO§ 850kLG Münster, Beschl. v. 04.10.2010 – 5 T 564/10 (AG Münster)LG MünsterBeschl.4.10.20105 T 564/10AG Münster

Leitsatz des Gerichts:

Das Vollstreckungsgericht kann im Fall einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto gem. § 850k Abs. 4 ZPO das gesamte Gehalt des Schuldners freigeben, das monatlich von einem bestimmten Arbeitgeber auf das Gehaltskonto überwiesen wird. Eine Bezifferung des „pfändungsfreien Betrags“ gem. § 850k Abs. 4 ZPO ist nicht erforderlich.

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