ZVI 2010, 284

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungKosten und VergütungGKG § 23 Abs. 1 Satz 2; InsO §§ 4, 26 Abs. 1Haftung des antragstellenden Gläubigers als Zweitschuldner für Sachverständigenkosten bei Abweisung des Insolvenzantrags mangels MasseGKG§ 23InsO§ 4InsO§ 26OLG Köln, Beschl. v. 28.01.2010 – 17 W 343/09 (rechtskräftig; LG Bonn ZVI 2010, 74)OLG KölnBeschl.28.1.201017 W 343/09rechtskräftigLG BonnZVI 2010, 74

Leitsatz des Gerichts:

Ein antragstellender Gläubiger haftet gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 GKG auch dann als Zweitschuldner für gerichtliche Auslagen (Sachverständigenkosten), wenn sein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist.

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