ZVI 2010, 271

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 55, 80; AO § 34; KraftStG § 7; ZPO § 811Ernstliche Zweifel an Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Zahlung von Kfz-Steuer für unpfändbares Fahrzeug des SchuldnersInsO§ 55InsO§ 80AO§ 34KraftStG§ 7ZPO§ 811BFH, Beschl. v. 08.09.2009 – II B 63/09 (FG Münster)BFHBeschl.8.9.2009II B 63/09FG Münster

Leitsatz der Redaktion:

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit schuldet, wenn der Insolvenzschuldner das Fahrzeug zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt und es daher nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar ist.

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