ZVI 2010, 269

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 259 Abs. 3Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters für Anfechtungsklagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und VerfahrensaufhebungInsO§ 259BGH, Urt. v. 10.12.2009 – IX ZR 206/08 (LG Erfurt)BGHUrt.10.12.2009IX ZR 206/08LG Erfurt

Leitsatz des Gerichts:

Auf der Grundlage eines Insolvenzplans kann der Insolvenzverwalter nur einen bereits rechtshängigen Anfechtungsrechtsstreit fortsetzen, aber nicht einen neuen einleiten. Eine solche Befugnis kann dem Insolvenzverwalter nicht durch eine Entscheidung des Insolvenzgerichts eingeräumt werden.

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