ZVI 2010, 268

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 203 Abs. 1 Nr. 3, § 313 Abs. 2 Satz 1Anordnung einer Nachtragsverteilung auch zur Durchsetzung eines AnfechtungsanspruchsInsO§ 203InsO§ 313BGH, Beschl. v. 11.02.2010 – IX ZB 105/09 (LG Potsdam)BGHBeschl.11.2.2010IX ZB 105/09LG Potsdam

Leitsatz des Gerichts:

Eine Nachtragsverteilung kann angeordnet werden, wenn ein Gläubiger im vereinfachten Insolvenzverfahren schlüssig darlegt, dass er mit Hilfe einer Anfechtungsklage unbekannte Gegenstände zur Masse ziehen kann.

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